Die Anforderungen der neuen Heizkostenverordnung Fernauslesbare Messtechnik wird zur Pflicht Bei Neuausstattungen und Gerätetausch dürfen nur noch fernauslesbare Zähler und Heizkostenverteiler verbaut werden. Für Abrechnungszeiträume ab 2022 müssen ergänzende Abrechnungsinformationen bereit gestellt werden. Ab 2022 werden monatliche Verbrauchsinformationen für Hausbesitzer zur Pflicht bei Liegenschaften mit Fernauslesung. Ab 2027 wird fernauslesbare Messausstattung zur Pflicht. Bis … HKVO weiterlesen
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