Die Anforderungen der neuen Heizkostenverordnung
Fernauslesbare Messtechnik wird zur Pflicht
- Bei Neuausstattungen und Gerätetausch dürfen nur noch fernauslesbare Zähler und Heizkostenverteiler verbaut werden.
- Für Abrechnungszeiträume ab 2022 müssen ergänzende Abrechnungsinformationen bereit gestellt werden.
- Ab 2022 werden monatliche Verbrauchsinformationen für Hausbesitzer zur Pflicht bei Liegenschaften mit Fernauslesung.
- Ab 2027 wird fernauslesbare Messausstattung zur Pflicht. Bis spätestens Ende 2026 muss die gesamte Messtechnik auf Funk umgerüstet werden.
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